Kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen, die ein Innovationsmanagement einführen wollen und dafür nicht die notwendigen personellen Kapazitäten haben, können dafür bis zu zwei Stellen schaffen und sich die Personalkosten über das Förderprogramm „InnoExpert“ der Sächsischen Aufbaubank bezuschussen lassen.
Innovationsmanager sind Hochschulabsolventen mit einer Ausbildung in Wirtschafts-, Natur- oder Ingenieurwissenschaften sowie Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, die eigens für die Einführung oder Weiterentwicklung des betrieblichen Innovationsmanagements beschäftigt werden.
Voraussetzungen für die Förderung sind, dass das antragstellende Unternehmen seine Betriebsstätte in Sachsen hat und es sich um ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Sozial- und Gesundheitswirtschaft handelt. Weitere Bedingungen sind der abgeschlossene sozialversicherungspflichtige Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr und die Aufnahme in das Förderprogramm vor dem Start der beruflichen Tätigkeit. Eine Teilzeitbeschäftigung ist ab mindestens 50 Prozent der betriebsüblichen oder tariflich vereinbarten Regelarbeitszeit möglich.
Bezuschusst werden maximal 50 Prozent der Personalkosten (bis zu 50.000 Euro je geförderter Person und Beschäftigungsjahr) für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten.
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