Personalberatung
Förderung der Personalentwicklung in kleinen und mittelständischen Unternehmen

Förderung der Personalentwicklung in kleinen und mittelständischen Unternehmen

In vielen Branchen und Regionen fehlen bereits jetzt qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Und der demografische und technische Wandel in der Arbeitswelt wird den Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte noch weiter verschärfen. Während viele große Unternehmen die Zeichen der Zeit erkannt und in den letzten Jahren in eine moderne Personalpolitik investiert haben, verfügen gerade kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) häufig nicht über die nötigen finanziellen Ressourcen oder das entsprechende Know-how, um mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Hier setzt das Förderprogramm „unternehmensWert:Mensch“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfond (ESF) an. Es sensibilisiert KMU für die personellen Herausforderungen und unterstützt sie bei der Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten Personalentwicklungsstrategie.

Wer kann sich fördern lassen?

Mit dem Programm können sich kleine und mittelständische Unternehmen, die mindestens zwei Jahre am Markt sind, bis zu 80 Prozent der Kosten einer professionellen Prozessberatung bezuschussen lassen. Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und darf höchstens 1.000 Euro pro Beratungstag kosten. Weitere Voraussetzungen zur Inanspruchnahme sind, dass das beantragende Unternehmen mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt und der KMU-Definition der Europäischen Kommission entspricht.

Wie ist der Ablauf der Beratung?

Zunächst erfolgt eine kostenlose Erstberatung durch die regional zuständige Erstberatungsstelle. Hier wird der individuelle Beratungsbedarf des Unternehmens ermittelt und die Förderfähigkeit geprüft. Wenn alle Förderkriterien erfüllt sind, erhält man direkt den Beratungsscheck und die Prozessberatung kann beginnen. Die eigentliche Beratung führen dann eigens für das Programm autorisierte Prozessberater durch. Spätestens sechs Monate nach Beendigung der Prozessberatung erfolgt bei der Erstberatungsstelle ein Bilanzgespräch, bei dem die erreichten Ergebnisse besprochen und ggf. weitere Maßnahmen abgeleitet werden.

Was wird gefördert?

Beratungsthemen können beispielsweise arbeitsplatznahe Qualifizierung und Weiterbildung, Arbeits- und Organisationsstrukturierung, Teamentwicklung oder der Erwerb von Führungskompetenzen sein.

Wie lange läuft das Programm?

Beratungsschecks können noch bis zum 31.07.2019 mit voller Laufzeit der Prozessberatung (maximal neun Monate) vergeben werden, bis zum 31.10.2019 mit verkürzter Laufzeit von höchstens sechs Monaten.